§ 3, § 6 Abs 1 AVRAG - Genauso wie der Erwerb eines Betriebes aus der Konkursmasse gemäß § 3 Abs 2 AVRAG nicht zum Eintritt des Erwerbers in die bestehenden Arbeitsverhältnisse führt, scheidet auch eine Solidarhaftung des Betriebserwerbers für betriebliche Pensionszusagen gemäß § 6 Abs 1 AVRAG im Konkurs des Veräußerers aus.
OLG Wien 30. 5. 2006, 8 Ra 43/05k