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Keine Erwerberhaftung für Pensionszusagen nach Betriebserwerb im Konkurs

BetriebsübergangARD 5800/6/2007 Heft 5800 v. 11.9.2007

§ 3, § 6 Abs 1 AVRAG - Genauso wie der Erwerb eines Betriebes aus der Konkursmasse gemäß § 3 Abs 2 AVRAG nicht zum Eintritt des Erwerbers in die bestehenden Arbeitsverhältnisse führt, scheidet auch eine Solidarhaftung des Betriebserwerbers für betriebliche Pensionszusagen gemäß § 6 Abs 1 AVRAG im Konkurs des Veräußerers aus.

OLG Wien 30. 5. 2006, 8 Ra 43/05k

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