§ 24 Abs 4 KStG - Unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften fallen auch dann unter die Mindestkörperschaftsteuerpflicht, wenn sie kein steuerlich relevantes Einkommen erzielen bzw ihre Tätigkeit als Liebhaberei zu werten ist.
UFS Wien 27. 4. 2007, RV/0753-W/03