Info des BMF vom 26. 7. 2007, BMF-010219/0298-VI/4/2007
Die Schrott-Umsatzsteuerverordnung, BGBl II 2007/129, ARD 5781/2/2007, sieht für die Umsätze iZm Alteisen, Schrott und anderen Abfallstoffen einen Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger vor; sie ist auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 30. 6. 2007 ausgeführt werden.