§ 1 Abs 1 LVO - Stellt sich bei einer Unternehmensberatertätigkeit eines nichtselbstständig tätigen Taxilenkers nach mehreren Jahren heraus, dass diese Tätigkeit niemals erfolgbringend sein kann, kann sie dennoch bis zu diesem Zeitpunkt als Einkunftsquelle anzusehen sein. Erst wenn die Unternehmensberatertätigkeit dann nicht eingestellt wird, ist sie für Zeiträume ab diesem Zeitpunkt als Liebhaberei zu qualifizieren.
VwGH 16. 5. 2007, 2002/14/0083