Amtl Verlautbarung Nr 90/2007 vom 30. 6. 2007
Die Steiermärkische Gebietskrankenkasse hat ihre neue Krankenordnung 2007 verlautbart, die va die Inanspruchnahme der ärztlichen Hilfe und gleichgestellter Leistungen, Zahnbehandlung und Zahnersatz, Heilmittel, Heilbehelfe und Hilfsmittel, Krankengeld, Kostenerstattung und Anstaltspflege sowie die Melde- und Auskunftspflichten der Versicherten regelt. Die Krankenordnung 2007 tritt am 6. 7. 2007 in Kraft. (www.avsv.at )