Bundesgesetz, mit dem das ASVG, das GSVG, das BSVG, das APG und das BPGG geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2007 - SRÄG 2007)
BGBl I 2007/31, ausgegeben am 29. 6. 2007
Das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2007 dient zum einen der Umsetzung der im Regierungsprogramm für die 23. Gesetzgebungsperiode unter dem Titel „Pensionen“ festgeschriebenen, kurzfristig zu verwirklichenden Maßnahmen, mit denen in das Pensionssystem weitere soziale Komponenten einfließen sollen, sowie der Anpassung des Sozialversicherungsrechts an höchstgerichtliche Rechtsprechung und die Rechtsentwicklung.