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Gewerbe der Personenbetreuung

Neue VorschriftenARD 5784/3/2007 Heft 5784 v. 6.7.2007

Verordnung des BMWA über Maßnahmen, die Gewerbetreibende, die das Gewerbe der Personenbetreuung ausüben, zur Vermeidung einer Gefährdung von Leben oder Gesundheit bei der Erbringung ihrer Dienstleistung zu setzen haben

BGBl II 2007/152, ausgegeben am 2. 7. 2007

Gewerbetreibende haben bei der Erbringung von Dienstleistungen in der Personenbetreuung für eine Vermeidung der Gefährdung von Gesundheit und Leben der zu betreuenden Person Sorge zu tragen. Diese Verpflichtung zur Sorgetragung umfasst insbesondere

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