Bundesgesetz, mit dem das Pflege-Übergangsgesetz geändert werden soll
Initiativantrag 5. 6. 2007, 228/A, in der vom Sozialausschuss beschlossenen Fassung
Weiterentwicklung der Pflegemodelle
Mit dem Pflege-Übergangsgesetz wurden als Übergangsrecht Verwaltungsstrafbestimmungen, die Arbeitgeber in privaten Haushalten bei Beschäftigung von Pflegekräften betreffen, vorübergehend bis 30. 6. 2007 außer Kraft gesetzt.