Bundesgesetz, mit dem das BPGG geändert wird
BGBl I 2007/34, ausgegeben am 29. 6. 2007
Mit dem Hausbetreuungsgesetz BGBl I 2007/33 wurde die Rechtsgrundlage für eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause geschaffen (vgl dazu ARD 5783/3/2007). Aufgrund der Einkommenssituation der pflegebedürftigen Menschen bestehen jedoch Finanzierungslücken, weshalb mit der nunmehr kundgemachten Novelle zum BPGG eine Möglichkeit geschaffen wurde, pflegebedürftigen Menschen oder ihren Angehörigen Zuwendungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung zur Förderung der 24-Stunden-Betreuung zu Hause zu gewähren. Die Änderungen treten (wie auch das HBeG) mit 1. 7. 2007 in Kraft.