DG-Info NÖ GKK, NÖDIS Nr. 4/2, April 2007
Nach dem Erkenntnis VwGH 20. 12. 2006, 2005/08/0057, ARD 5754/2/2007, darf auch für männliche Dienstnehmer ab dem 56. Lebensjahr kein Arbeitslosenversicherungsbeitrag mehr vorgeschrieben werden. In einer DG-Info der NÖ GKK wurde bereits ausführlich dargestellt, wie die Dienstgeber ab Mai 2007 - rückwirkend für Zeiträume ab 1. 1. 2004 - die AlV-Beiträge zurückfordern können (siehe ARD 5761/14/2007).