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Ausgleich von Verlusten durch Muttergesellschaft - deutsche Regelung gemeinschaftsrechtswidrig

Lohnsteuer und AbgabenARD 5766/12/2007 Heft 5766 v. 20.4.2007

§ 2a Abs 1 und Abs 2 dEStG, Art 43, Art 48 EG - Die deutsche Regelung, nach der Verluste aus der Abschreibung auf Beteiligungswerte an in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Tochtergesellschaften bei der Muttergesellschaft nur abzugsfähig sind, wenn die Tochtergesellschaften später positive Einkünfte der jeweils selben Art erzielen oder eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, während Abschreibungen auf Beteiligungswerte an inländischen Tochtergesellschaften ohne diese Beschränkungen möglich sind, beschränkt die Niederlassungsfreiheit und ist mit dem Gemeinschaftsrecht somit nicht vereinbar.

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