Dr. F. M. Adamovic, Hofrat des OGH i.R.
Redaktionelle Anmerkung zu OGH 31. 1. 2007, 8 ObA 85/06t, ARD 5759/1/2007
Rechtssatz
Kündigung aus dem dem Arbeitgeber bekannt gegebenen Austrittsgrund der Gesundheitsgefährdung nicht berechtigt, wenn dieser dem Arbeitnehmer eine gesundheitlich offensichtlich zumutbare Tätigkeit - Reinigungsarbeiten im Lager (statt als Kraftfahrer) - zugewiesen hat.