§ 253a ASVG idF vor BGBl I 2003/71 - Wenngleich der Gesetzgeber mit der Aufhebung der vorzeitigen Alterspension bei Arbeitslosigkeit mit Ende 2003 einen nicht unerheblichen Eingriff in das Pensionsrecht vorgenommen hat, so bestehen angesichts der vom Gesetzgeber mit der Einführung des Übergangsgeldes getroffenen Begleitmaßnahme, die gegenüber der bisherigen Rechtslage auch Begünstigungen bringt und die Auswirkungen der Aufhebung mildert und abfedert, keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Aufhebung.