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Keine Steuerfreiheit für liechtensteinisches Taggeld nach Arbeitsunfall

Lohnsteuer und AbgabenARD 5751/9/2007 Heft 5751 v. 23.2.2007

§ 3 Abs 1 Z 4 lit c EStG idF BGBl 1991/28 - Das von der liechtensteinischen gesetzlichen Unfallversicherung ausbezahlte Taggeld, das die konkrete Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber ersetzt, entspricht nicht der österreichischen vorläufigen Versehrtenrente (aus der Unfallversorgung) und kann somit auch nicht gemäß § 3 Abs 1 Z 4 lit c EStG steuerfrei behandelt werden.

VwGH 19. 12. 2006, 2004/15/0169

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