BMF 1. 2. 2007, BMF-010203/0344-VI/6/2006
In der Findok wurde nunmehr die endgültige Fassung des 2. EStR-Wartungserlasses 2006 veröffentlicht. Gegenüber dem Entwurf, ARD 5748/10/2007, gibt es keine inhaltlichen Änderungen.
Erwähnenswert erscheint lediglich die Klarstellung in Rz 4854 EStR (Abzugsfähigkeit von Lohnaufwendungen bei arbeitsmarktpolitischen Zuschüssen und Beihilfen), wonach § 27 AlVG erst für Dienstnehmer, die ab 1. 1. 2004 in Altersteilzeit gehen, die Beschäftigung einer Ersatzarbeitskraft vorsieht. Für Dienstnehmer, die von 1. 10. 2000 bis 31. 12. 2003 in Altersteilzeit gegangen sind, hat hingegen eine Aufwandskürzung zu erfolgen, weil der Zuschuss unabhängig von der Beschäftigung einer Ersatzarbeitskraft gewährt wird.