§ 29 Z 1 EStG - § 29 Z 1 EStG erfasst im Sinne des Leistungsfähigkeitsprinzips nicht Schadenersatzrenten, die nur dem Ausgleich eines persönlichen Mehrbedarfs des Rentenberechtigten dienen. Mehrbedarfsrenten einer behinderten Person sind somit - mangels eines Zuwachses an Leistungsfähigkeit - von der Besteuerung ausgenommen.
VfGH 7. 12. 2006, B 242/06