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Kein Vorsteuerabzug bei erst zu erbringender Leistung

VorsteuerabzugARD 5750/6/2007 Heft 5750 v. 20.2.2007

§ 12 Abs 1 Z 1 UStG - Für den Erwerb eines erst zu entwickelnden Softwareprogramms kann kein Vorsteuerabzug vorgenommen werden, auch wenn eine Vorausrechnung vorliegt.

VwGH 20. 12. 2006, 2003/13/0003

Sachverhalt: Mag. K. ist Alleingesellschafter und -geschäftsführer der beschwerdeführenden GmbH. Am 25. 3. 2002 langte beim Finanzamt eine Umsatzsteuervoranmeldung für Jänner 2002 ein, mit dem die Beschwerdeführerin einen Vorsteuerüberschuss in Höhe von S 400.000,- geltend machte. Diesbezüglich wurden zwei mit 1. 2. 2001 bzw mit 15. 1. 2002 datierte Rechnungen vorgelegt, die als Rechnungsaussteller Mag. K. ausweisen.

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