§ 227a ASVG - Hat eine österreichische Staatsangehörige während der Zeiten der Kindererziehung ausschließlich englische Versicherungszeiten erworben und in dieser Zeit auch ihren Wohnort in Großbritannien gehabt, ist die österreichische Sozialversicherung mangels Anknüpfungspunkt für die Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten nicht leistungszuständig. Dass die Versicherte davor und danach auch österreichische Beitragszeiten erworben hat bzw dass sie während ihres ständigen Aufenthalts in Großbritannien auch einen Nebenwohnsitz in Österreich hatte, ist unerheblich.