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Keine Anrechnung einzelner Monate einer Schulausbildung als Ersatzzeiten

SozialversicherungARD 5750/4/2007 Heft 5750 v. 20.2.2007

§ 227 Abs 1 Z 1 ASVG - Einzelne Monate einer Schulausbildung können nicht als Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung angerechnet werden; nur der Besuch eines vollen Schuljahres kann eine Ersatzzeit nach § 227 Abs 1 Z 1 ASVG begründen.

OGH 5. 12. 2006, 10 ObS 179/06f

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