§ 227 Abs 1 Z 1 ASVG - Einzelne Monate einer Schulausbildung können nicht als Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung angerechnet werden; nur der Besuch eines vollen Schuljahres kann eine Ersatzzeit nach § 227 Abs 1 Z 1 ASVG begründen.
OGH 5. 12. 2006, 10 ObS 179/06f