§ 8 Abs 8 AngG - Die mit dem Verlust des Entgelts sanktionierte Pflicht zur Angabe der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit in der Krankenstandsbestätigung besteht nur dann, wenn eine derartige Prognose aus ärztlicher Sicht möglich ist.
OLG Wien 26. 6. 2006, 10 Ra 7/06g