§ 16 UrlG - Da bei schwereren Erkrankungen sowie bei schmerzhaften und unangenehmen Untersuchungen von Kleinkindern die physische und psychische Betreuung durch enge Vertrauenspersonen eine wesentliche heilungsfördernde Wirkung hat, hat ein Arbeitnehmer auch für die - von den Ärzten ausdrücklich angeratene - Betreuung seiner 4-jährigen Tochter bei Untersuchungen im Spital Anspruch auf Pflegefreistellung, wenn andere Pflegepersonen nicht zur Verfügung stehen.