Art XII KV-Güterbeförderungsgewerbe - Enthält die Lohnabrechnung die vom Arbeitgeber anerkannten Überstunden, ist dadurch klar, dass der Arbeitgeber weitere Leistungen aus diesem Titel nicht gewähren wollte. Der Arbeiter ist damit durchaus in der Lage, seine restlichen Überstundenansprüche innerhalb von 3 Monaten schriftlich geltend zu machen, und kann sich nicht darauf berufen, dass wegen „nicht ordnungsgemäßer Lohnabrechnung“ die kollektivvertragliche Verfallsfrist nicht zu laufen begonnen hätte.