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Verfall von Ansprüchen bei Arbeitskräfteüberlassung

KollektivverträgeARD 5746/7/2007 Heft 5746 v. 6.2.2007

Art XIX KV-Arbeitskräfteüberlassung - Die Verjährungs- und Verfallsbestimmung des KV-Arbeitskräfteüberlassung ist auch auf solche Ansprüche anzuwenden, die sich auf Entgeltbestimmungen eines Beschäftiger-KV stützen. Bereits aus dem Wortlaut ist ersichtlich, dass Art XIX KV-Arbeitskräfteüberlassung die ausschließliche Geltung der gesetzlichen Verjährungs- und Verfallsbestimmungen für alle Ansprüche zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer anordnet und somit allfällige kürzere Geltendmachungsregelungen des Beschäftiger-KV verdrängt.

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