§ 12 AlVG - Während der Zeit der Karenzierung eines Dienstverhältnisses eines Versicherten kann die Beendigung eines zweiten Dienstverhältnisses Arbeitslosigkeit begründen.
VwGH 20. 9. 2006, 2005/08/0160
Sachverhalt: Eine pragmatisierte Bedienstete der Stadt Wien ließ ihr Dienstverhältnis für einen Zeitraum von 8 Jahren gegen Entfall der Bezüge karenzieren. Während dieses Zeitraumes stand sie für 4 Jahre in einem arbeitslosenversicherungspflichtigen Dienstverhältnis zu einer GmbH, nach dessen Beendigung sie beim AMS einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellte. Dieser wurde jedoch abgewiesen, weil nach wie vor ein aufrechtes Dienstverhältnis zur Stadt Wien vorliege.