§ 25 Abs 1 Z 3 lit c, § 29 Z 1 (dritter Satz) EStG, Art 15 Abs 3 DBA-BRD 1954 - Rentenbezüge aus Deutschland, die ein nunmehr in Österreich ansässiger Pensionist neben seiner österreichischen Rente bezieht, sind nur dann progressionserhöhend anzusetzen, wenn die geleisteten ausländischen Versicherungsbeiträge ihrer Art nach aufgrund der in den Streitjahren geltenden Rechtslage (hier: EStG 1988) in voller Höhe einkommensmindernd berücksichtigt werden könnten (§ 16 Abs 1 Z 4 lit f EStG).