§ 120 ArbVG, § 61 Abs 1 Z 5 ASGG - Die außerordentliche Revision gegen das Urteil des OLG Wien 29. 3. 2006, 10 Ra 14/06m, ARD 5697/10/2006, wurde mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen. Es bleibt daher dabei, dass der Arbeitgeber, der eine Klage auf Zustimmung zur Entlassung eines Betriebsratsmitglieds eingebracht hatte, mit dem Ausspruch der Entlassung nach der klagsstattgebende Entscheidung des Erstgerichts bis zur Rechtskraft des Urteils zuwarten durfte. OGH 12. 7. 2006, 9 ObA 63/06i.