§ 37 Abs 2 lit f NÖ Gemeinde-VBG - Gemäß § 37 Abs 2 lit f NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 ist die Kündigung eines Vertragsbediensteten berechtigt, wenn sich erweist, dass das gegenwärtige oder frühere Verhalten des Vertragsbediensteten dem Ansehen oder den Interessen des Dienstes abträglich ist, sofern nicht die Entlassung in Frage kommt.