§ 8a BEinstG, § 26 Abs 9 NÖ VBG - Wurde einem Vertragsbediensteten mitgeteilt, dass sein Dienstverhältnis wegen eines länger als ein Jahr dauernden Krankenstandes ex lege beendet ist, und informiert er seinen Arbeitgeber erst 10 Monate später - bzw 6 Monate nach Erhalt des Bescheides über seine Behinderteneigenschaft - davon, dass er dem Kreis der begünstigten Behinderten angehört, und bekundet er zu diesem Zeitpunkt erstmals seine Arbeitsbereitschaft, hat er seine Aufgriffsobliegenheit, die Unwirksamkeit der Beendigung in Hinblick auf § 8a BEinstG zeitgerecht aufzuzeigen, offenkundig verletzt. Der Arbeitnehmer hat somit keinen Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge über die Ex-lege-Beendigung des Dienstverhältnisses hinaus bis zum Ablauf von 3 Monaten nach Verständigung des Behindertenausschusses.