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GSVG-Versicherungspflicht durch Vortragstätigkeit

SozialversicherungARD 5731/12/2006 Heft 5731 v. 1.12.2006

§ 2 Abs 1 Z 4 GSVG - Selbst wenn die in einem rechtskräftigen Einkommensteuerbescheid festgestellten Einkünfte nicht aus einer selbstständigen Tätigkeit (hier: als Schriftsteller und Vortragender) resultieren, die in dem Kalenderjahr entfaltet wurden, auf das sich der Einkommensteuerbescheid bezieht (hier: Einkünfte aus Tantiemen, denen nur Tätigkeiten in früheren Jahren zugrunde liegen), besteht bei Überschreitung der maßgeblichen Versicherungsgrenze eine Versicherungspflicht nach § 2 Abs 1 Z 4 GSVG, wenn die versicherungspflichtige Tätigkeit auch in dem betreffenden Jahr weiterhin noch ausgeübt wird. Dabei ist bei einem Vortragenden auch während jener Zeit eine betriebliche Tätigkeit anzunehmen, in der er (vorübergehend) keine Vortragstätigkeit entfaltet, wenn nur die weitere Ausübung der Vortragstätigkeit noch beabsichtigt ist.

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