vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Umrechnung des täglichen Betreuungsaufwandes auf den durchschnittlichen monatlichen Pflegebedarf

SozialversicherungARD 5721/13/2006 Heft 5721 v. 20.10.2006

§ 4 Abs 2 BPGG, § 1 Abs 3 und Abs 4 EinstV - Es ist sachlich gerechtfertigt, zur Vereinheitlichung und Vermeidung von zufallsbedingten Differenzierungen bei der Auslegung des Begriffes des „durchschnittlichen“ monatlichen Pflegebedarfs in § 4 Abs 2 BPGG weiterhin einheitlich von einem Zeitraum von 30 Tagen auszugehen. Die in § 1 Abs 3 und Abs 4 EinstV jeweils auf einen Tag bezogenen Richt- und Mindestwerte des täglichen Betreuungsaufwandes sind also in der Weise umzurechnen, dass einheitlich von 30 Tagen pro Monat auszugehen ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte