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Insolvenz-Ausfallgeld: Keine Überwälzung auf IAF-Service-GmbH durch einvernehmliche Lösung

Insolvenz des ArbeitgebersARD 5719/7/2006 Heft 5719 v. 13.10.2006

§ 20 AngG, §§ 3 ff IESG - Die Judikatur gewährt dem Arbeitnehmer nach Eintritt der für ihn erkennbaren „Krise“ seines Arbeitgebers eine „60 Tage nicht übersteigende“ Frist, in der der Arbeitnehmer seine Forderungen ernsthaft einfordern oder wegen Entgeltvorenthaltung austreten kann.

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