§ 65 Abs 1 Z 7 ASGG, § 6 Abs 2 IESG - Wird der ziffernmäßig genau bestimmte Antrag eines Arbeitnehmers auf Insolvenz-Ausfallgeld von der IAF-Service GmbH abgewiesen, bringt der Arbeitnehmer sodann fristgerecht eine Klage auf Zahlung von Insolvenz-Ausfallgeld „in gesetzlicher Höhe “ ein und beziffert er später mittels Schriftsatz das Klagebegehren entsprechend dem Antrag an die IAF-Service GmbH, so stellt die mangelnde Bestimmtheit des Klagebegehrens, das der Kläger ziffernmäßig später präzisiert hat, einen verbesserungsfähigen Mangel dar. Das Klagebegehren ist daher nicht abzuweisen.