§ 3, § 28 AuslBG - Wurde einem leitenden Angestellten vom Arbeitgeber die Befugnis eingeräumt, im Falle eines kurzfristig auftretenden Personalbedarfs selbst Arbeitskräfte aufzunehmen, wenn sie die „nötigen Papiere“ haben, wurde dem Arbeitnehmer jedoch nicht erklärt, was unter „nötige Papiere“ im Sinne des AuslBG überhaupt zu verstehen ist, ist dem Arbeitgeber ein Organisationsverschulden anzulasten - und damit das Fehlen eines wirksamen Kontrollsystems, um Übertretungen des AuslBG zu verhindern. VwGH 26. 6. 2006, 2006/09/0004. (Beschwerde abgewiesen)