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Höhe der Strafzumessung im AuslBG

AusländerbeschäftigungARD 5717/10/2006 Heft 5717 v. 6.10.2006

§ 28 Abs 1 Z 1 AuslBG - Die relative Unbescholtenheit eines zahlreich, aber nicht einschlägig vorbestraften handelsrechtlichen Geschäftsführers stellt keinen Milderungsgrund bei der Bemessung der Verwaltungsstrafe wegen illegaler Ausländerbeschäftigung dar. Hingegen durfte der mehr als 2 Monate währende Tatzeitraum von der Behörde durchaus als erschwerend gewertet werden.

VwGH 24.04.2006, 2002/09/0136

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