§ 16 Abs 1 Z 1 UrlG - § 16 Abs 1 Z 1 UrlG ist keine generelle Einschränkung zu entnehmen, wonach es dem pflegenden Arbeitnehmer bei einer Pflegefreistellung untersagt wäre, mit dem zu pflegenden Angehörigen ins Ausland zu fahren.
§ 16 Abs 1 Z 1 UrlG - § 16 Abs 1 Z 1 UrlG ist keine generelle Einschränkung zu entnehmen, wonach es dem pflegenden Arbeitnehmer bei einer Pflegefreistellung untersagt wäre, mit dem zu pflegenden Angehörigen ins Ausland zu fahren.