Einleitende Bemerkung zu den Urteilen OGH 12. 7. 2006, 9 ObA 38/06p, sowie OGH 12. 7. 2006, 9 ObA 60/06y :
Dass ein Wechsel auf Teilzeitbeschäftigung gemäß MSchG bzw VKG nach der Geburt eines Kindes andere Auswirkungen auf die Höhe einer späteren Abfertigung haben kann als ein „normaler Wechsel“ auf Teilzeit, ist bekannt.