§ 7 AVRAG, Art 3, Art 6 EVÜ - Auch ein bei einem ausländischen Arbeitgeber ohne Niederlassung in Österreich beschäftigter Arbeitnehmer hat Anspruch auf österreichisches kollektivvertragliches Mindestentgelt. Zwar ist ein ausländischer Arbeitgeber ohne Sitz in Österreich nicht Mitglied der Wirtschaftskammer und damit nicht KV-unterworfen, der zwingende Mindestschutz vor Lohndumping ergibt sich aber direkt aus § 7 AVRAG .