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Keine verbotene Nebenbeschäftigung des Vorstandsdirektors einer Sparkasse

EntlassungARD 5712/17/2006 Heft 5712 v. 19.9.2006

§ 27 AngG, § 16 Abs 4 SpG - Im vorliegenden Fall hat der neu bestellte Vorstandsdirektor einer Sparkasse seine Nebentätigkeit als Geschäftsführer der Gesellschaften seiner Ehefrau nicht gemeldet, weil er einerseits - aufgrund des Umstandes, dass es nur zu einer Änderung seines bisherigen Anstellungsvertrages bei der Sparkasse, jedoch zu keinem Neuabschluss gekommen ist - davon ausgegangen ist, dass ihm die weitere Ausübung der bisher gestatteten - seinen Arbeitseinsatz bei der Sparkasse nicht beeinträchtigenden - nebenberuflichen Tätigkeit als Geschäftsfüh-

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