§ 27 AngG, § 16 Abs 4 SpG - Im vorliegenden Fall hat der neu bestellte Vorstandsdirektor einer Sparkasse seine Nebentätigkeit als Geschäftsführer der Gesellschaften seiner Ehefrau nicht gemeldet, weil er einerseits - aufgrund des Umstandes, dass es nur zu einer Änderung seines bisherigen Anstellungsvertrages bei der Sparkasse, jedoch zu keinem Neuabschluss gekommen ist - davon ausgegangen ist, dass ihm die weitere Ausübung der bisher gestatteten - seinen Arbeitseinsatz bei der Sparkasse nicht beeinträchtigenden - nebenberuflichen Tätigkeit als Geschäftsfüh-