§ 46 Abs 3 Z 3 BMVG - Ein beinahe 20 Jahre in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehender Beamter, der per 30. 11. 2003 die Option nutzte, im Zuge der Ausgliederung seiner Dienstbehörde in ein privatrechtliches Dienstverhältnis überzutreten, und daher mit 1. 12. 2003 ein privatrechtliches Dienstverhältnis zum Rechtsnachfolger seiner Dienstbehörde einging, auf das der KV dieses Rechtsnachfolgers zur Anwendung kommt, unterliegt ab dem Übertrittsdatum der „Abfertigung Neu“.