Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat mit 21. 8. 2006 „Mindeststandards für die Information von Mitarbeitervorsorgekassen an Anwartschaftsberechtigte“ veröffentlicht. Die FMA-Mindeststandards präzisieren und ergänzen die gesetzlichen Vorschriften über die jährlichen Informationspflichten (vgl § 25 BMVG) insbesondere in folgenden Punkten: