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Neuer Entgeltfortzahlungsanspruch im neuen Arbeitsjahr auch bei Krankenstand nach Arbeitsunfall

ArbeitsrechtARD 5708/9/2006 Heft 5708 v. 5.9.2006

§ 2 Abs 5 EFZG - Bei einer ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit entsteht - ebenso wie bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit - mit dem Beginn eines neuen Arbeitsjahres jedenfalls ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch.

OGH 7. 6. 2006, 9 ObA 13/06m

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