§ 5 EFZG - Wird ein Arbeiter während des Krankenstandes gekündigt und beginnt ein neues Arbeitsjahr zwar erst nach Ablauf der Kündigungsfrist, aber noch während des fortdauernden Krankenstandes, so entsteht mit Beginn des neuen Arbeitsjahres ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch gemäß § 5 EFZG.
OGH 7. 6. 2006, 9 ObA 115/05k