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Dienstwohnung als „Freundschaftsdienst“ - keine Anerkennung als Betriebsvermögen

Lohnsteuer und AbgabenARD 5707/9/2006 Heft 5707 v. 30.8.2006

§ 4 Abs 1 EStG - Ein Unternehmer, der eine Eigentumswohnung primär deswegen ankauft, um einen langjährigen Bekannten bei der Umgehung grundverkehrsrechtlicher Beschränkungen für Ausländer behilflich zu sein, und nicht, um diesen als Dienstnehmer zu akquirieren, kann diese „Dienstwohnungnicht als Betriebsvermögen ausweisen und als Folge dessen den Investitionsfreibetrag und die AfA nicht gewinnmindernd geltend machen.

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