vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Dienstübergabezeiten nach 24-Stunden-Diensten - kein erhöhter Freibetrag für Nachtarbeiter

Lohnsteuer und AbgabenARD 5707/8/2006 Heft 5707 v. 30.8.2006

§ 68 Abs 6 EStG - Zeiten der Dienstübergabe bei der Berufsfeuerwehr, die - jeweils nach einem 24-Stunden-Dienst - regelmäßig zwischen 6:30 Uhr und 7 Uhr stattfinden und mit einer Wechseldienstentschädigung abgegolten werden, zählen nicht zur „Normalarbeitszeit“ und sind somit bei der Beurteilung, ob ein erhöhter Freibetrag gemäß § 68 Abs 6 EStG aufgrund überwiegender Nachtarbeit zusteht, nicht zu berücksichtigen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte