§ 62 ArbVG - Da die Aufzählung der Gründe für eine vorzeitige Beendigung der Tätigkeitsdauer des Betriebsrates in § 62 ArbVG taxativ (abschließend) ist, bewirkt das im Gesetz nicht genannte Herabsinken der Anzahl der dauernd im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer unter fünf Personen nicht die vorzeitige Beendigung der Tätigkeitsdauer des Betriebsrates.
OGH 7. 6. 2006, 9 ObA 90/05h