§ 3 Abs 7 und Abs 8 UStG, Art 8 Abs 1 6. MwSt-RL - Bezieht ein österreichischer Zwischenerwerber Waren aus Italien und aus den Niederlanden und transportiert er sie selbst nach Österreich (direkt von seinen Vorlieferanten zu seinem österreichischen Abnehmer), befindet sich der Ort der Lieferung an seinen österreichischen Abnehmer (hier: EMAG Handel Eder OHG) gemäß Art 8 Abs 1 Buchstabe b 6. MwSt-RL in Österreich.Die Lieferung des Zwischenerwerbers an den österreichischen Abnehmer ist keine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung, sodass der österreichische Abnehmer für die vom Zwischenerwerber in Rechnung gestellte österreichische Umsatzsteuer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.