§ 10 Abs 2 Z 1 UStG - Die Lieferung von Büchern und Skripten als Lernbehelf für den Fahrschulunterricht durch eine Fahrschule ist keine unselbstständige Nebenleistung zum Fahrunterricht, weil auch unabhängig von den Fahrkursen ein Interesse an den Büchern besteht. Es kann somit der ermäßigte Steuersatz von 10 % zur Anwendung gebracht werden.
VwGH 21.12.2005, 2001/14/0123