Information des BMF 10. 7. 2006, BMF-010219/0293-VI/9/2006
Art 6 UStG - Die Rz 3951 bis Rz 3959 UStR sehen eine vereinfachte Abwicklung in den Fällen der Steuerfreiheit der Einfuhr vor, wenn Waren durch ausländische Unternehmer, die im Inland nicht zur Umsatzsteuer erfasst sind, eingeführt und im Anschluss an die Einfuhr steuerfrei innergemeinschaftlich geliefert werden (Verwendung einer „Sonder-UID“).