vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Geringfügige Beschäftigung während Freizeitphase bei Altersteilzeit

AltersteilzeitARD 5693/9/2006 Heft 5693 v. 4.7.2006

Befindet sich ein Dienstnehmer in der Freizeitphase bei Altersteilzeit und übt beim selben Dienstgeber eine geringfügige Beschäftigung aus, ist dafür weder eine Anmeldung noch eine Änderungsanzeige zu erstatten, weil das ursprüngliche Beschäftigungsverhältnis während der Freizeitphase noch aufrecht ist. (DG-Info OÖ GKK 6/2006)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte