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Integritätsabgeltung bei grob fahrlässiger Nichtbeachtung von Bauarbeiterschutzvorschriften

SozialversicherungARD 5684/9/2006 Heft 5684 v. 23.5.2006

§ 213a Abs 1 ASVG - Die für einen Anspruch auf Integritätsabgeltung geforderte „grob fahrlässige Außerachtlassung von Arbeitnehmerschutzvorschriften“ durch den Arbeitgeber liegt vor, wenn es zu einer Kumulierung der Nichtbeachtung von Arbeitnehmerschutzvorschriften (hier: Vorschriften betreffend die Demontage von Konstruktionsteilen einer Wand bei Herausschneiden von Teilen einer Betonfertigteilwand) und einer besonderen Gefahrensituation kommt (hier: geplante Bagger-, Grab- und Rüttelarbeiten im Bereich der ausgeschnittenen, aber noch nicht herausgebrochenen Betonteile).

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